Info beim TV Jahn


Info zur Erstattung der Vereinsbeiträge durch den Sozialleistungsträger

Ist ihr Kind noch minderjährig und sie erhalten für ihr Kind Grundsicherungsleistungen gem. SGB II (Hartz IV) oder aber Kindergeldzuschlag
oder Wohngeld, besteht die Möglichkeit, dass auch die Mitgliedsbeiträge ihres Kindes zu unserem Sportverein übernommen werden.
Voraussetzung für die Bewilligung ist ein formaler Antrag. Das Antragsformular gibt es nicht nur im Jobcenter, sondern auch im Internet unter www.oberhausen.de/downloads. Das Formular muss dann ausgefüllt und zusammen mit einer Bestätigung bezüglich der Mitgliedschaft in unserem Sportverein bzw. der Höhe des Mitgliedsbeitrages bei der Stelle abgegeben werden, von der Sie auch ihre Sozialleistungen für das Kind beziehen. Diese Bescheinigung stellt ihnen der geschäftsführende Vorstand aus.

Wird die beantragte Leistung bewilligt, werden ihnen insoweit maximal monatlich 10,00 € gewährt. Dabei erfolgt die Zahlung in Höhe des Mitgliedsbeitrages grundsätzlich unmittelbar an den Sportverein, so dass nach entsprechender Bewilligung eine Beitragszahlung ihrerseits entfällt.


Am Clubhaus der Tennisanlage auf dem Pfälzer Graben 33 gibt es eine kleine Gaststätte.

Öffnungszeiten von April - September:

Montags - Freitags von 15.00 Uhr - 22.00 Uhr

Samstags von 12.00 Uhr - 22.00 Uhr

Sonntags und Feiertags von 10.00 Uhr - 22.00 Uhr

Beate Buschke verabschiedet sich von ihren Kindersportgruppen.

Zum Abschied bekamen Beate Buschke und ihre Gruppen Besuch vom Vorsitzenden Kurt Schützdeller und Geschäftsführer
Helmut B. Müller, die mit einem kleinen Geschenk die über 30 jährige Tätigkeit als Übungsleiterin würdigten.
Ganz verlassen wird uns Beate Buschke nicht. Sie wird die neue Übungsleiterin der Kinder-Gruppen
Petra Schütten bei Abwesenheit vertreten.
Außerdem ist sie aktives Mitglied in unserer Tai Chi und Kontra-Tanz Gruppe.